In der im August 2017 in Kraft getretenen 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV) werden vom Gesetzgeber Maßnahmen vorgeschrieben, um die Bildung von gesundheitsgefährdenden Legionellen-Stämmen zu verhindern. Dies betrifft auch das Betreiben von Nassfilter.
Die Verordnung verpflichtet u. a. alle Betreiber von Nassabscheidern, regelmäßig aufwendige Prüfungen und Laboruntersuchungen auf Legionellen-Befall durchzuführen und zu dokumentieren. Bei Unterlassung drohen erhebliche Strafen.
Unsere Lösung:
Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Prozesswasser, haben wir für alle Nassabscheider ein System entwickelt, dass die Entstehung von Legionellen gänzlich verhindert.
Durch Einsatz unserer neuen Dosiereinheit RDS-pH 10/25 in Kombination mit unserem Verfahrensmittel Additiv RST-P1 wird der pH-Wert des Nutzwassers dauerhaft über 10 gehalten. Dies wird automatisch dokumentiert.
Das Entstehen von Legionellen wird dadurch im Vorfeld verhindert, Laboruntersuchungen können entfallen und gesetzliche Vorgaben werden zu 100 % erfüllt.
Ihr Nutzen:
- Das Entstehen von gesundheitsgefährdenden Legionellen-Stämmen wird auf einfache Weise verhindert
- Kosten und Aufwand für Laboruntersuchungen entfallen
- Vermeidung von hohen Ausfallkosten durch eine notwendige Anlagenreinigung nach einem möglichen Legionellen-Befall
- Automatische Protokollierung des pH-Wertes im Nutzwasser in ein Betriebstagebuch
- Geringer Überwachungs- und Wartungsaufwand
- Kein Aufwand bei Stilllegung zur Urlaubszeit sowie bei der Wiederinbetriebnahme danach
Wir beraten Sie gerne weiter. Sie erreichen uns unter der +49 9533 924-888 oder per E-Mail: serviceDE05@rosler.com.